Der Wert der versendeten Ware ist stets auf der Zollfaktura anzugeben:
- Wenn es sich um einen Verkauf handelt, müssen Sie den tatsächlichen Wert der versendeten Artikel und den Verkaufspreis ohne Versandkosten angeben.
- Wenn es sich um ein Geschenk handelt, geben Sie den Kaufpreis an, mit dem Hinweis, dass es sich ein Geschenk ist.
- Falls der Artikel handgemacht ist, für Ihre Zwecke angefertigt wurde und keinen gewerblichen Wert besitzt, können Sie als Wert den für die Herstellung des Artikels ausgegebenen Gesamtbetrag angeben. Beispiel: Versand von Gemälden: Sie können den Preis der Farbe, des Rahmens usw. angeben.
Der angegebene Wert muss unbedingt korrekt sein und es muss sich um den tatsächlichen Wert handeln, da eventuelle Steuern und Zollgebühren anhand dieser Informationen berechnet werden. Falls die Zollbehörden den angegebenen Wert für falsch befinden, kann die Ware zurückgehalten werden und es kann sein, dass gegen Sie eine Strafe verhängt wird.