Die eventuell anfallenden Steuern und Zollgebühren gehen immer zulasten des Empfängers. Er zahlt die Kosten bei der Zollabfertigung. Die Ware wird erst dann freigegeben, wenn der Empfänger den von den Zollbehörden geforderten Betrag entrichtet.
Wenn der Empfänger sich weigert, diese Kosten zu übernehmen, wird die Sendung zurückgeschickt, zerstört oder aufgegeben und die entstandenen Kosten werden direkt auf den Auftraggeber der Sendung übertragen.
Um jegliche Vorteile zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Empfänger darüber zu informieren, dass eventuell Zollgebühren von ihm gefordert werden.